Hausratversicherungen – ist auch das Handy inkludiert?

Was eine Hausratversicherung genau umfasst, kann je nach Art und Umfang der Versicherung natürlich variieren. Der Versicherungsnehmer und die Versicherung machen sich im Normalfall den Umfang des Versicherungsschutzes aus und damit auch, was alles in diesen inkludiert ist. Somit kann es durchaus sein, dass auch Gegenstände wie Handys in die Hausratversicherung miteingerechnet werden können und bei Schadensfall, Diebstahl oder Verlust von der Versicherungssumme gedeckt werden. Sich von vornherein auf den Versicherungsschutz der Hausratversicherung für sein Handy zu verlassen, wäre jedoch riskant.

Hausratversicherung haftet in erster Linie für Schäden in der Wohnung

Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung kann sogar das Handy je nach Vereinbarung in die Hausratversicherung eingerechnet sein. Dies hängt aber natürlich davon ab, ob sich das Handy etwa in der Wohnung befundet hat, als diese abgebrannt ist oder ausgeraubt wurde.

Generell gesehen kann man nicht davon ausgehen, dass die Hausratversicherung automatisch zahlt, sobald das Handy verschwunden ist, schon gar nicht, wenn dies auf eigenes Verschulden oder Verlust zurückzuführen ist. Schwierig wird es generell dann, wenn nicht nachgewiesen werden kann, wo das Handy verschwunden ist.

Welche Gegenstände sind üblicherweise Teil der Hausratversicherung?

Dass Handys und andere mobile Geräte nicht unbedingt zur Grundausstattung des eigenen Zuhauses gehören, ist einleuchtend. Dennoch kommen sie heutzutage in beinahe jedem Haushalt in ein- oder mehrfacher Ausführung vor. Somit ist die Diskussion, ob Handy und Co. standardgemäß in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung aufgenommen werden sollten, gerechtfertigt. Zwar sind sie zwar in vielen Fällen eingerechnet, wenn sie sich in der Wohnung befunden haben, doch gibt es für sie keinen Fixpunkt in der Versicherungspolice.

Welche Gegenstände und Bereiche üblicherweise in einer Hausratversicherung abgedeckt sind, kann auf http://www.hausratversicherungen.com/umfang-der-hausratversicherung/ nachgelesen werden. Gegenstände wie Handys und dergleichen scheinen in dieser Auseinandersetzung nicht unbedingt auf. Man sollte also Vorsicht walten lassen und sich nicht darauf verlassen, dass die Hausratversicherung automatisch auch für das Handy geradesteht.


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